INFORMIEREN – UND ENDLICH UMSETZEN!

Kostengünstig, rechtssicher und persönlich begleitet durch den Dschungel der Vollmachten und Verfügungen.

Für die Erstellung Ihrer persönlichen Vor­sorgedokumente – mit allem „drum und dran“ – werden einmalig einhundert Euro Aufwandsentschädigung pro Person berechnet. Die Servicevergütung für den Hinterlegungs- und Aktualisierungsservice beträgt 36 Euro jährlich. Eine Kündigung kann jederzeit schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail, ohne Einhal­tung einer Kündigungsfrist erfolgen.

  • Schwerer Unfall, schlimme Krankheit, Herzinfarkt, Schlaganfall, psychische Erkrankung, Depression, Demenz, Alzheimer, Koma – haben Sie geregelt, wer sich „im Fall der Fälle“ um Sie kümmert? Ansonsten gilt § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch: ,,Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen gesetzlichen Betreuer.“
  • Wenn Sie im Sterben liegen – wünschen Sie „lebensverlängernde“ (bzw. ,,leidens­verlängernde“) Maßnahmen, die so­genannte „Apparatemedizin“? Oder soll dann „abgeschaltet“ werden? Haben Sie Ihre Wünsche diesbezüglich festgelegt?

Das Team des
Glücksgriff-Vorsorgeservice:

Stehend von links:

Johannes Eder (Gernerationenberater IHK)
Tanja Eder (Innendienst)
Sabine Kögl (Kundenservice)

Sitzend von links:

Christian Oswald (Kundenservice)
Tobias Jähn (Generationenberater IHK)

  • Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung?
  • Nach dem neuen Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, gültig seit 01.01 .2023?
  • Wo sind Ihre Dokumente hinterlegt? Besteht unverzügliche Zugriffsmöglichkeit ,,im Fall der Fälle“? Auch digital?
  • Sind Ihre Dokumente darüber hinaus im Zentralen Vorsorgeregister der Bundes­notarkammer registriert?
  • Haben Sie das Notfallkärtchen der Bundes­notarkammer griffbereit in Ihrer Geldbörse?
  • Wissen Ihre Bevollmächtigten „im Fall der Fälle“ was zu tun ist? Oder wäre ein pro­fessioneller Ansprechpartner hilfreich?
  • Besteht ein Aktualisierungsservice? Bei Gesetzesänderungen oder zur Anpassung Ihrer persönlichen Daten?
  • Wünschen Sie kompetente Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung dieses komplexen Themas?
  • Jetzt gleich? Oder wann dann?

Glücksgriff-Vorsorgeservice
Ein Angebot des als gemeinnützig anerkannten „Verein für ambulante Krankenpflege Bad Wörishofen e. V.“
in Kooperation mit der Agentur Eder & Jähn – die Generationenberater Hauptstraße 9, 86825 Bad Wörishofen

Telefon 08247 333424
vorsorgeservice@gluecksgriff.de
www.vorsorgeservice.info

Beim Glücksgriff-Vorsorgeservice für Vollmachten und Verfügungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Sofern Sie eine über unseren Service hinausgehende Rechtsberatung wün­schen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar. Gerne sind wir Ihnen auch hierbei behilflich.